Doppelverdienst

Doppelverdienst
Dọp|pel|ver|dienst, der:
gemeinsames Einkommen berufstätiger Eheleute.

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Doppelverdienst,
 
1) im eigentlichen Sinne das (voll zu versteuernde) Einkommen, das ein Erwerbstätiger aus mehreren Arbeitsverträgen (z. B. eine Haupt- und eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen) erzielt; 2) das durch die Erwerbstätigkeit mehrerer Personen in einem Familienverband, besonders von Mann und Frau (Doppelverdienerehe), gebildete Einkommen. Die Doppelverdienerehe ist neben der »Haushaltsführungsehe« eine weitere Möglichkeit für die Ehegatten, den finanziellen Familienunterhalt zu sichern (§ 1356 BGB). Eine rechtliche oder faktische Einschränkung des Doppelverdienstes von Ehepaaren bedeutet eine Diskriminierung der Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens sowie eine Diskriminierung der erwerbstätigen Frauen. Ehegattenbesteuerung

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Dọp|pel|ver|dienst, der: gemeinsames Einkommen berufstätiger Eheleute.

Universal-Lexikon. 2012.

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